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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PAS Arbeitsbühnen-Service (AGB)

Inhaber: Erwin Pantermehl

Sonnhalde 22, 89284 Pfaffenhofen
Telefon: +49 (0)7302 / 919043
Telefax: +49 (0)7302 / 919044
E-Mail: info@pas-ersatzteile.de
Website: www.pas-ersatzteile.de (AGB)

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Dieses Dokument kann ausgedruckt, gespeichert („Daten speichern unter“) oder als PDF-Datei heruntergeladen werden. Wir speichern diese Bedingungen nicht für jeden Kunden separat.

1.2 Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern und Selbständigen gemäß § 14 BGB ab.

1.3 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.4 Nachstehende Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen, auch für Schaltpläne und Informationen, die digital verschickt werden.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Darstellung im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen. Telefonische und mündliche Auskünfte zu Waren, Preisen, Produktions- und Lieferfristen sind zunächst grundsätzlich unverbindlich und bedürfen stets unserer schriftlichen Bestätigung, bevor sie vertragswirksam werden.

2.2 Der Kunde erhält nach seiner Bestellung eine Auftragsbestätigung übersandt. Damit ist der Vertrag geschlossen. Wir sind berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen.

2.3 Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Liefertermine

3.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

3.2 Reparaturfristen sind nur verbindlich, wenn wir diese schriftlich als verbindlich bezeichnet haben.

3.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

3.4 Liegen die Voraussetzungen von 3.3. vor, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- bzw. Schuldnerverzug geraten ist.

3.5 Erweitert der Kunde den Auftrag, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Die Frist wird vom Zeitpunkt an gerechnet, an dem zwischen uns und dem Kunden alle wichtigen Einzelheiten des Auftrags geklärt sind.

3.6 Reparaturfristen sind nur verbindlich, wenn wir diese schriftlich als verbindlich bezeichnet haben.

3.7 Ist gegenüber Unternehmern für die Lieferung/Reparatur eine bestimmte Zeit oder Frist vereinbart, so tritt bei Überschreitung der Frist Lieferverzug erst nach erfolgter Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist ein. Zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung ist der Unternehmer erst nach Eintritt des Lieferverzugs und fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt.

3.8 Bei unvorhersehbaren Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, wie Streiks, Aussperrung und unverschuldetem Unvermögen, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Lieferanten oder Subunternehmer von uns auftreten.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Wir behalten wir uns das Eigentum an der Ware/Werk bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware/Werk pfleglich zu behandeln.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware/Werk, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware/Werk sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Ware/Werk zu verpfänden oder an Dritte an Sicherheit zu übereignen.

4.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung, vom Vertag zurückzutreten.

5. Preise - Zahlungsbedingungen

5.1 Der angebotene Preis ist bindend. Der Preis versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sie wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Verpackungs-, Versand- und Lieferkosten sind separat zu erstatten und werden pro Lieferung ausgewiesen.

5.2 Der Abzug von Skonto wird in Ausnahmefällen vereinbart und wird auf der Rechnung schriftlich festgehalten. Unberechtigter Skontoabzug wird zurückgefordert.

5. 3 Bei Lieferung ins Ausland gelten gesonderte Versandkosten. Wir behalten uns vor, bestimmte Ersatzteile oder Artikel nicht ins Ausland, bzw. nicht in bestimmte Länder zu liefern.

5.4 Unsere Forderungen werden in vollem Umfang mit Lieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung fällig und sind bis spätestens auf der Rechnung vermerkten Frist zu bezahlen.

5.5 Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

5.6 Verschuldet der Kunde, dass eine Lieferung nicht ausgeliefert werden kann, z. B. durch Angabe einer falschen Lieferadresse, trägt der Kunde die Kosten der erneuten Zustellung.

5.7 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.

5.8 Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB steht dem Kunden nicht zu, sofern es sich nicht ebenfalls aus unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen ergibt.

5.9 Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist nur mit schriftlicher Zustimmung unsererseits zulässig. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbeziehungen abzutreten.

5.10 Die Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320 BGB) ist ausgeschlossen.

6. Gefahrtragung und Abnahme

6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs der bei uns bestellten Werkteile geht mit dem Einbau der Werkteile auf den Kunden über.

6.2 Nach dem Einbau der Werkteile und Fertigstellung des bestellten Werks hat der Kunde die Abnahme zu erklären, soweit er keine Mängel feststellbar sind.

6.3 Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist, eine vereinbarte Mitwirkungshandlung unterlässt oder aus anderen Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Kunden fallen.

7. Gewährleistung

7.1 Liegt ein Mangel der Sache/Werks vor, hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadenersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 8 Ziff. 1. und 2. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

7.2 Beim Handelskauf muss uns der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung/Abnahme der Ware/Werk. Ausgenommen bewegliche Teile, für die die 6monatige Gewährleistung gilt. Für gebrauchte Teile beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls 6 Monate. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

8. Haftungsbeschränkung- und Freistellung

8.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrags gefährdet wird, beschränkt sich unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

8.2 Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzungen die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht.

8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

8.4 Der Kunde stellt uns von allen Nachteilen frei, die uns durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.

9. Datenschutz

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Lesen Sie dazu auch unsere Datenschutzinformationen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

10.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsicht oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.